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   VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23   

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https://dejure.org/2023,6448
VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23 (https://dejure.org/2023,6448)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2023 - 13 L 65.23 (https://dejure.org/2023,6448)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 13 L 65.23 (https://dejure.org/2023,6448)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 10 S 8.18

    Bestimmtheit einer Nutzungsuntersagungsverfügung; Auswahl des Adressaten eines

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Allein der Umstand, dass ein bauordnungsrechtliches Nutzungsverbot auch gegenüber anderen Personen erlassen werden könnte und hier im Übrigen auch ausgesprochen wurde (vgl. den Parallelbeschluss vom heutigen Tage VG 13 L 65/23 betreffend die R... ), berührt nicht die Rechtmäßigkeit des gegenüber dem Adressaten ergangenen Nutzungsverbots im Sinne einer ermessensfehlerhaften Auswahl (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2018 - 10 S 8.18 - juris Rn. 9).

    Wie bereits ausgeführt, wird die Bauaufsichtsbehörde bei einer Nutzungsuntersagung ebenso wie bei einer Beseitigungsverfügung im Falle einer Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Verantwortlichen vorrangig den Verhaltensverantwortlichen in Anspruch nehmen; sie kann sich jedoch an der Wirksamkeit der Maßnahme orientieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2018 - OVG 10 S 8.18 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Da sich das Grundstück in einem unbeplanten Bereich befindet, hat sich die Ermittlung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB und dessen Abgrenzung zum Außenbereich nach § 35 BauGB danach zu orientieren, inwieweit ein Grundstück zur Bebauung ansteht und sich aus dem tatsächlich Vorhandenen ein hinreichend verlässlicher Maßstab für die Zulassung weitere Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche gewinnen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - BVerwG 4 B 28.15 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn. 14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 10 S 4.20

    (Keine) Anwendbarkeit des BauGB § 34 Abs 2 auf urbane Baugebiete

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn. 14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Gerade bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen, Vermietungs- und Verpachtungsketten und der Bauaufsicht unbekannt gebliebenen Nutzern kann es geboten sein, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr den Eigentümer beziehungsweise Vermieter und Verpächter in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 Bs 144/05 - juris Rn. 11 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 - juris Rn. 12; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 124 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Gerade bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen, Vermietungs- und Verpachtungsketten und der Bauaufsicht unbekannt gebliebenen Nutzern kann es geboten sein, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr den Eigentümer beziehungsweise Vermieter und Verpächter in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 Bs 144/05 - juris Rn. 11 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 - juris Rn. 12; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 124 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2020 - 2 S 77.19

    Einschreiten bei formeller Baurechtswidrigkeit; Einschreiten nach längerem

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn. 14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 2 S 14.17

    Inhalt der Nutzungsuntersagung an einen vermietenden Eigentümer; Einordnung eines

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Gerade bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen, Vermietungs- und Verpachtungsketten und der Bauaufsicht unbekannt gebliebenen Nutzern kann es geboten sein, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr den Eigentümer beziehungsweise Vermieter und Verpächter in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 Bs 144/05 - juris Rn. 11 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 - juris Rn. 12; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 124 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 S 60.19 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 2 S 39.18

    Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro wegen fehlender Baugenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
    Eine auf die formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagung erweist sich nur dann als ermessensfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung unter Bestandsschutz steht, offensichtlich genehmigungsfähig ist oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 S 39.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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